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Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde

Die Aufgaben: Orientierung geben und Menschen zusammenführen


Eine Kirchengemeinde besteht aus Gottesdiensten und dem Kirchengebäude,
aus allen Gemeindemitgliedern und den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Im Gemeindeleben spielen Kinder und Jugendliche eine wichtige Rolle, ebenso Erwachsene und die Älteren. Natürlich auch die Kirchenmusik, das Gemeindefest, der Gemeindebrief. Eine Gemeinde ist bunt und vielfältig. In der evangelischen Kirche wird sie vom Kirchenvorstand geleitet.

Der Kirchenvorstand soll das christliche Leben fördern und dafür sorgen,
dass Menschen von Gott hören. Seine Leitungsaufgaben sind vielfältig.
Er gibt der Gemeinde die Orientierung vor und sagt, in welche Richtung sie sich entwickelt.
Der Kirchenvorstand soll Menschen zusammenführen – innerhalb der Gemeinde, aber auch über die Gemeindegrenzen hinaus. Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude, um Angestellte und Mitarbeitende, um öffentliche Stellungnahmen und zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) legt die
Kirchenordnung die herausragende Rolle des Kirchenvorstands fest. Wichtig ist: Immer treffen mehrere Personen gemeinsam eine Entscheidung. Sie sollen das geistliche Leben so gestalten, damit möglichst viele Menschen die Gemeinde ansprechend finden.

Eine Kirchengemeinde versteht sich selbst nicht als Organisation oder Institution wie viele andere, sondern als etwas ganz Besonderes. Ihre Existenz verdankt sie nicht sich selbst, sie gibt sich auch nicht selbst ihren Auftrag, sondern sie folgt der Bibel und christlicher Überlieferung. Sie gehört zur evangelischen Kirche und will dem Willen Gottes folgen.

Dafür sorgt der Kirchenvorstand. Die meisten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sind Gemeindemitglieder, die von anderen für diese Aufgabe und für eine bestimmte Zeit gewählt wurden. In den Gemeinden der EKHN übrigens jeweils für sechs Jahre und das letzte Mal am 26. April 2015.


EKHN-Öffentlichkeitsarbeit, Helmut Völkel

Gemeinden– Grundbausteine der Evangelischen Kirche

Bei Entscheidungen gelten demokratische Prinzipien

Kirchenvorstandswahlen sind ein evangelisches Markenzeichen.
Die Evangelische Kirche baut sich von unten auf. Ihre Leitung liegt in den Händen
verschiedener Gremien. Alle Leitungen werden demokratisch gewählt, ihre Mitglieder
treffen die Entscheidungen per Abstimmung und nach dem Mehrheitsprinzip. In der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) legt die Kirchenordnung, eine
Art grundlegende Verfassung, diesen Aufbau von der Basis her fest.


Gemeinden sind die Grundbausteine der Kirche. Man kann nicht zur Kirche gehören,
ohne Mitglied einer Gemeinde zu sein. Bei den Kirchenvorstandswahlen sind alle
Gemeindemitglieder ab 14 Jahren wahlberechtigt. Alle sechs Jahre entscheiden sie
vor Ort neu über die Vorstände ihrer Gemeinde. Diese wiederum wählen nach ihrem
Amtsantritt jeweils Delegierte in die Dekanatssynode, in das Entscheidungsgremium
der Kirche in der Region. Die Dekanatssynoden entsenden dann Mitglieder in die
Kirchensynode, das oberste Gremium der EKHN.


Die Wahlen für die Kirchenvorstände aller Gemeinden der EKHN finden zum selben
Zeitpunkt jeweils in den einzelnen Gemeinden statt. Sie werden von einem lokalen
Wahlvorstand geleitet und müssen der bei staatlichen Wahlen die demokratischen
Prinzipien der gleichen, freien, allgemeinen, geheimen und unmittelbaren Wahl.


Der Kirchenvorstand ist oberstes Leitungsorgan einer Kirchengemeinde und
entscheidet in geistlichen und rechtlichen Fragen. Er verwaltet die Finanzen, vertritt
die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrerin oder den Pfarrer, trägt
Mitverantwortung für Seelsorge und Gottesdienstgestaltung, beschließt über alle
Personalangelegenheiten und ist gemeinsam mit allen haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich.


EKHN Öffentlichkeitsarbeit, Martin K. Reinel

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